Nach ihrer Gründung im Jahr 2000 lag der Schwerpunkt der Stiftungsarbeit in der Unterstützung einzelner Betreute im Rahmen der damaligen finanziellen Möglichkeiten. Bereits 2007 erweiterte sich ihr Leistungsspektrum durch die Übernahme der Treuhänderschaft von zunächst zwei Treuhandstiftungen; weitere folgten. In 2017 übernahm die Stiftung erstmalig das Amt des Testamentsvollstreckers und damit die Verwaltung eines umfangreichen Kapital- und Immobilienvermögens im In- und Ausland.
Heute, mehr als 20 Jahre nach ihrer Gründung, verfügt die Stiftung über ein breites Spektrum an Erfahrungen und Kompetenzen, die sie in die Lage versetzen, Betreuten und Angehörigen sowie Spendern und Stiftern drei Leistungsangebote bieten zu können:
1. Unterstützung von Betreuten
Aufgrund begrenzter Budgets und restriktiver Haushaltsführung der Sozialträger wird es zunehmend schwerer, in Weckelweiler lebenden Betreuten ein menschenwürdiges Leben mit Erfüllung kultureller Bedürfnisse zu sichern. Wir unterstützen deshalb Betreute durch sachliche oder therapeutische Leistungen (z.B. Zuzahlungen bei medizinischen Behandlungen), falls keine Finanzierung durch Versicherungen oder Sozialhilfeträger möglich ist und auch keine Eigenmittel zur Verfügung stehen.
Anlageentscheidungen werden gemeinschaftlich vom Vorstand auf der Grundlage der vom Stiftungsrat verabschiedeten Anlagerichtlinie getätigt. Mit Blick auf die Erhaltung des Stiftungskapitals wird das Vermögen breit gestreut. Sämtliche im Zusammenhang mit der Vermögensanlage entstehenden Aufwendungen sind transparent und stehen in angemessenem Verhältnis zum verwalteten Stiftungskapital.
2. Testamentsvollstreckung
Die Stiftung Weckelweiler Gemeinschaften übernimmt das Amt des Testamentsvollstreckers, insbesondere im Rahmen der Umsetzung von Behindertentestamenten. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Angehörige von Menschen mit Assistenzbedarf, die von den Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler betreut werden.
In der Rolle als Testamentsvollstrecker übernehmen wir die einvernehmliche Aufteilung von Erbschaften, setzen testamentarisch bestimmte Transaktionen (z.B. Immobilienübertragungen) um und organisieren die Bankgeschäfte im Sinne der Erblasser neu, auch im internationalen Rahmen. Der Vorstand der Stiftung übernimmt diese Aufgaben unentgeltlich, allerdings wird er für die Stiftung eine Entschädigung für Aufwände geltend machen, die die von Anwälten oder Notaren angesetzten Gebühren deutlich unterschreitet.
3. Verwaltung von Treuhandstiftungen
Unsere Stiftung bietet die Verwaltung von Treuhandstiftungen als Sondervermögen an, die von Angehörigen gegründet werden können, die nicht über ein ausreichend großes Vermögen verfügen, das für die Anerkennung als eine selbständige Stiftung erforderlich ist. Interessant dabei ist, dass eine Treuhandstiftung ein Drittel ihres Einkommens dazu verwenden kann, seine Angehörigen zu unterhalten (z.B. Urlaub oder Therapien, die nicht verschrieben werden).
Die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten durch die Satzung ist groß. Bei der Formulierung der Vorschriften betreffend Gemeinnützigkeit, Verwendung der Mittel, Rücklagen, Satzungsänderung, Vermögensanfall etc. kann auf die Satzungen von bereits anerkannten Treuhandstiftungen zurückgegriffen werden.